DeFi-Regulierung und Sicherheit
DeFi-Regulierung in Deutschland
Ordnen Sie die geplante Dienstleistung dem BaFin-Verfahren und den technischen Nachweisen zu. Dieser Leitfaden bietet eine Vorbereitungsschrittfolge und eine Nachweisübersicht zum Herunterladen.
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- DeFi Security Alliance
Geltungsbereich: Zulassung von Anbietern, Token-Klassifikation und Sicherheitsnachweise. Steuerfragen, individuelle Rechtsberatung und eine vollständige Prüfung aller Finanzmarktregime liegen außerhalb dieses Leitfadens.
BaFin, KMAG und die angebotene Dienstleistung
Für einen in Deutschland ansässigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen beginnt die Prüfung mit den Dienstleistungsdefinitionen der MiCAR und dem deutschen Aufsichtsverfahren. § 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) benennt die BaFin als zuständige Behörde und verweist auf die unterstützenden Aufgaben der Bundesbank.
Beschreiben Sie die Tätigkeit, bevor Sie ein Formular auswählen: Verwahrung, Tausch, Transfer, Betrieb einer Handelsplattform oder eine andere Dienstleistung nach Artikel 3 MiCAR. Auch eine DeFi-Oberfläche kann einen bestimmbaren Betreiber haben. Erwägungsgrund 22 unterscheidet vollständig dezentrale Dienstleistungen ohne Intermediär von Tätigkeiten, die eine Person ausführt oder kontrolliert, einschließlich teilweise dezentraler Modelle.
Halten Sie fest, wer den Kundenvertrag schließt, die Oberfläche kontrolliert, Transaktionen signiert und bereitgestellte Smart Contracts ändern kann. Diese Tatsachenbeschreibung bildet die Grundlage der rechtlichen Einordnung. Sie entscheidet für sich genommen noch nicht über eine Zulassungspflicht.
Den Antrag bei der BaFin vorbereiten
Die Antragsseite der BaFin sieht ein Erstgespräch, das aktuelle Standardformular und DORA-Unterlagen bereits im Antrag vor. Sie enthält außerdem Hinweise zur Übermittlung und zu den Empfängern elektronischer Kopien. Prüfen Sie diese Angaben vor der Einreichung.
- Rechtsträger und Dienstleistungen erfassen. Ordnen Sie jede geplante Tätigkeit der beantragten Zulassung zu. Spätere Erweiterungen gehören in ein gesondertes Änderungsverzeichnis.
- Zulassung oder Notifizierung klären. Artikel 59 und 60 unterscheiden die CASP-Zulassung von der dienstleistungsbezogenen Notifizierung, die bestimmten bereits beaufsichtigten Finanzinstituten offensteht.
- Nachweise erschließen. Vergeben Sie für jede Anlage eine Kennung, einen Verantwortlichen, eine Version und einen Seitenverweis. Benennen Sie die damit abgedeckte Dienstleistung.
- Antrag und Produkt abgleichen. Vergleichen Sie Organigramm, Dienstleisterregister und Kundenbedingungen mit der bereitgestellten Architektur. Klären Sie Abweichungen vor der Einreichung.
Dokumentieren Sie auch den jeweiligen Nachweisstand. Sonst kann ein eingereichter Antrag ein Produkt beschreiben, das sich während der Prüfung bereits verändert hat.
Antragsaussagen mit technischen Nachweisen verbinden
Die folgende DeFiSec-Arbeitshilfe unterstützt die Vorbereitung. Die vorgeschlagenen Unterlagen machen Aussagen überprüfbar; welche Dokumente einzureichen sind, bestimmen die amtlichen Formulare und die jeweils anwendbaren Vorschriften.
| Schritt | Vorgeschlagener Nachweis | Prüffrage |
|---|---|---|
| Dienstleistung abgrenzen | Kundenablauf mit Rechtsträger-, Wallet- und Vertragsgrenzen | Wer kann Vermögenswerte bewegen oder die Ausführung ändern? |
| IKT-Abhängigkeiten erfassen | Zuordnung von Diensten zu Anbietern und Verträgen | Entspricht der Vertragspartner dem Anbieter im Register? |
| Wiederherstellung belegen | Testprotokoll mit gemessenen Zeiten und offenen Fehlern | Kann das Team nach einem RPC- oder Ledger-Ausfall die Bestände abstimmen? |
| Privilegierte Zugriffe prüfen | Verzeichnis der Signierer, Freigaben und Test des Schlüsselentzugs | Entsprechen die aktuellen Rechte den Governance-Unterlagen? |
| Einreichung kontrollieren | Versionierter Index mit Verweisen von Antworten auf Anlagen | Kann ein Prüfer den angeführten Nachweis nachvollziehen? |
Artikel 28 DORA verlangt im jeweiligen Geltungsbereich ein Informationsregister über vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung von IKT-Dienstleistungen. Für die Verknüpfung von Vertragsdaten und technischen Diensten erläutert Pharos Production den technischen Aufbau eines DORA-Informationsregisters für Kryptoanbieter. Lesen Sie die Umsetzungshinweise zusammen mit den amtlichen Registeranforderungen.
Bei Diensten auf einem öffentlichen, erlaubnisfreien Ledger sollte die Wiederherstellungsübung eine Netzwerkstörung umfassen. Die Delegierte Verordnung 2025/299 behandelt die Geschäftsfortführung von CASPs und einschlägige DLT-Risiken. Erfassen Sie, was der Anbieter selbst kontrolliert und was vom Netzwerk abhängt.
Grenzüberschreitende Dienste und Freigabe des Betriebs
Artikel 65 regelt das Verfahren für Dienstleistungen eines zugelassenen CASP in anderen Mitgliedstaaten. Führen Sie eine Liste der Zielländer, des Dienstleistungsumfangs und der entsprechenden Anzeigen. Die Gründung eines deutschen Unternehmens oder die Einreichung eines Antrags begründet noch keinen EU-Pass.
Vergleichen Sie vor dem Start die tatsächlich erteilte Zulassung mit Website, Kundenaufnahme und Kundenvertrag. Bei zusätzlicher Verwahrung oder einem neuen Vertragspartner ist die Einordnung erneut zu prüfen. Der englischsprachige Leitfaden zu Sicherheitsanforderungen der MiCAR verbindet die EU-Vorgaben mit Kontrollen für Smart Contracts und Infrastruktur.
Weiterlesen
- DeFi regulation in the EU (English)
- DeFi regulation in France (English)
- DORA evidence for crypto-asset service providers (English)
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetze und Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden bilden die Rechtsgrundlage. Technische Ressourcen erläutern die Umsetzung. Die Quellenprüfung betrifft die zitierten Passagen.
- MiCA — Regulation (EU) 2023/1114European Union ·
- DORA — Regulation (EU) 2022/2554European Union ·
- CASP business continuity — Delegated Regulation (EU) 2025/299European Commission ·
- DORA Register of InformationPharos Production ·
- Kryptowerte-Dienstleistungen: application preparationBaFin ·
- KMAG section 3: competent authoritiesFederal Ministry of Justice and Federal Office of Justice ·